Wochenbuch (207): Härtefallklausel = Täterschutzklausel

 

 Grüezi mitenand

 

Ein paar Fakten: 73 Prozent der Insassen in unseren Gefängnissen haben keinen Schweizer Pass. Gemessen an der Bevölkerungszahl begehen hier ansässige Ausländer drei Mal mehr Körperverletzungen als Personen mit Schweizer Pass. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei Tötungen, Vergewaltigungen, Raub und Diebstählen.

 

Genau deswegen hat die Mehrheit der Schweizer 2010 Ja gesagt zur Ausschaffung krimineller Ausländer. Diese Volksinitiative war nötig, weil Richter immer wieder Gründe fanden, auch Schwerkriminelle nicht des Landes zu verweisen. Leider haben Bundesrat und Parlament diesen klaren Volksentscheid missachtet. Sie haben eine "Härtefallklausel" eingebaut, die in Wahrheit eine "Täterschutzklausel" ist. Wo bleiben aber die Opfer in dieser Debatte? Wo bleibt das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung?

 

Die Gegner behaupten, dass jetzt Personen ausgeschafft würden, die mal eine Jugendsünde begangen haben. Das ist Humbug. Das Verhältnismässigkeitsprinzip bleibt gewahrt. Aber nicht mehr auf der Stufe von Vergewaltigern, Drogenhändlern und schweren Gewalttätern. Diese müssen ohne Wenn und Aber das Land verlassen. Wer mehr Sicherheit will für die korrekte Mehrheit in der Schweiz, stimmt Ja zur Durchsetzungsinitiative.

 

Mit besten Grüssen (und bis bald)

Peter Keller