Wochenbuch (238): Wenn Bundesangestellte Nebenjobs nachgehen...

Grüezi mitenand

 

Jeder Parlamentarier muss seine Interessenbindungen in einem Register offenlegen, z.B. wer für eine Gewerkschaft oder einen Verband arbeitet oder Mitglied eines Verwaltungsrates ist.

 

Auch für Bundesangestellte gibt es Regelungen, was die Tätigkeiten neben ihrer Anstellung angeht. Sie müssen Nebenjobs melden bzw. bewilligen lassen.

Nun hat der Blick recherchiert und zum Beispiel herausgefunden, dass der Direktor des Bundesamtes für Sport, Matthias Remund, der Firma seiner Frau das Catering für Swiss Olympic überlässt, wo er selber kraft seiner Funktion Einsitz nimmt. Das geht nicht.  

 

Es ist auch fragwürdig, dass der gleiche Remund in der Pensionskasse des Bundes (Publica) als Arbeitgebervertreter sitzt und dafür noch eine zusätzliche Entschädigung von fast 40'000 Franken kassiert. Ich werde einen entsprechenden Vorstoss einreichen, dass Bundesangestellte Einkünfte die sie für ihre Tätigkeiten in anderen staatlichen Einrichtungen erhalten, an die Bundeskasse abliefern müssen.

 

Mit besten Grüssen (und bis bald)

Peter Keller