Wochenbuch (241): Klare Regelung für Nebenjobs von Bundesangestellten...

Grüezi mitenand

 

Der Fall ist eigentlich klar: Wenn beispielsweise ein Finanzdirektor im Bankrat einer Kantonalbank sitzt, dann macht er dies in seiner Funktion als Regierungsrat und hat seine Entschädigung dem Kanton abzuliefern. Das ist offenbar bei Bundesangestellten nicht der Fall. Meine Motion soll hier Klarheit schaffen. Sie wurde übrigens auch unterstützt von Nationalrat Hans-Ulrich Bigler (FDP), der auch Direktor des Gewerbeverbandes ist. Für ihn ist klar, dass er seine Bezüge, die er beispielsweise als Verwaltungsrat der SUVA bekommt, an seinen Arbeitgeber abgibt. Vorbildlich!

(Link zu den Vorstössen)

 

Mit besten Grüssen (und bis bald)

Peter Keller