Wochenbuch (VI): Opferschutz vor Täterschutz...

Grüezi mitenand

 

Im Zweifelsfall ist die Bevölkerung zu schützen - und nicht schwere Straftäter. In diesen Tagen wurde Markus Wenger verhaftet. Laut Aktenberichten hat er das 27. (Sexual-)Delikt begangen! 1997 wurde der Mann weggesperrt und verwahrt - aber nicht lebenslänglich. Mit seinen Geschichten konnte er Psychiater und Journalisten so lange täuschen, bis sie an seine Therapie glaubten. Vor Monaten durfte Wenger wieder (mit einer Fussfessel) frei wohnen - und fiel prompt eine Frau an.

 

Es ist unglaublich, was sich der Schweizer Strafvollzug leistet. Genau solche Fälle bewogen eine Gruppe betroffener Familien die Verwahrungsinitiative zu starten. Ziel: Gemeingefährliche Sexualstraftäter sollen lebenslang verwahrt werden zum Schutz der Gesellschaft. 2004 nahmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Vorlage deutlich an. Schon vor der Abstimmung maulten Juristen herum, die Initiative würde gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen... aber offenbar verstösst es gegen keine Konvention, Schwerverbrecher auf die Bevölkerung loszulassen.

 

Was passierte seitdem? Die Gerichte und Gutachter kniffen vor klaren Urteilen und sprachen seit 2004 (fast) keine lebenslängliche Verwahrung mehr aus. Wie jüngst gegen Daniel H., der das 16jährige Mädchen Lucie auf grausame Weise umbrachte. Da kann man als Politiker und vor allem Bürger nur noch den Kopf schütteln: Was braucht es noch, um in der Schweiz den Opferschutz vor den Täterschutz zu stellen?

 

Mit besten Grüssen (und bis bald)

Peter Keller