Wochenbuch (65): Wenn Richter auf unseren Nasen herumtanzen...

 

Grüezi mitenand

 

Zuerst das wöchentliche MINUS: Das geht dieses Mal an mich selber. Vor zwei Wochen habe ich die Wiedereinführung der PLUS/MINUS-Rubrik verkündet - und schon die Woche darauf habe ich den Eintrag verschlampt.

Mein PLUS geht an mein Magnolienbäumchen im Garten: Es blüht verzweifelt für den Frühling und gegen den Schnee an. Nur nicht aufgeben.

 

Nun zum eigentlichen Thema der Woche: In Strassburg tagt der Europäische Menschengerichtshof. Nach Meinung von Juristen stehen die Entscheide der Strassburger Richter über unserem Landesrecht. Nun hat das Gericht einem in der Schweiz verurteilten Drogendealer aus Nigeria Recht gegeben: er soll eine Aufenthaltsbewilligung erhalten und 9000 Euro Genugtuung erhalten. Begründung: Der Mann hat mit seiner Schweizer Ex-Frau Zwillingstöchter – es sei «von übergeordnetem Interesse», dass die Kinder in der Nähe ihres Vaters aufwachsen. Der kriminelle Vater wird sicher guten Einfluss auf seinen Nachwuchs ausüben...

 

Vor ein paar Wochen haben auch die Bundesrichter in Lausanne ähnlich entschieden. Sie haben die Ausschaffung eines mazedonischen Drogendealers aufgehoben. Er habe sich ja, ausser mit Kokain zu handeln, nichts zu Schulden kommen lassen...

 

Wo sind wir eigentlich? Richter setzen sich einfach über unsere Sicherheitsinteressen hinweg. Es ist klar, warum die Gerichte in Lausanne und Strassburg so entscheiden: Die Urteile sind gegen die Ausschaffungsinitiative und Durchsetzungsinitiative der SVP gerichtet. Die SVP (und die Mehrheit des Stimmvolkes) wollen eine automatische Ausschaffung von kriminell gewordenen Ausländern. Ohne Wenn und Aber. Und die beiden Urteile aus Strassburg und Lausanne zeigen, dass diese Initativen nötiger sind denn je.

 

Mit besten Grüssen (und bis bald)
Peter Keller