Wochenbuch (136): Bratwürste diskriminieren...



Grüezi mitenand


Wenn Sie bei McDonalds einen Hamburger im Auto bestellen, wird dieser Hamburger mit 2,5% besteuert. Gehen Sie ins Restaurant und bestellen das gleiche Produkt, zahlen Sie 8% Mehrwertsteuer. Ist das logisch...???


Wenn ein Arbeiter im Restaurant einen Mittagsteller für 20 Franken bestellt, bezahlt er 1.50 Franken Mehrwertsteuer. Sein Kollege, der schnell beim Take-Away vorbeigeht, muss nur 50 Rappen bezahlen. Ist das nachvollziehbar...???


Begründet wird diese Ungerechtigkeit damit, dass im Restaurant oder Hotel eine Dienstleistung erbracht werde, im Take-Away hingegen nicht. Mit anderen Worten: Wenn ein Betrieb die Gäste bedient, abräumt, das Geschirr spült und wieder benutzt, dann wird er mit einer höheren Steuer bestraft. Die Wegwerf-Kultur von Take-Away-Betrieben wird dagegen belohnt...  


Es stellt sich eine ganz einfache Frage: Sollen Gastro- und Hotelbetriebe stärker belastet werden, die jährlich Tausende von Lehrlingen ausbilden? Die als Vereinslokale dienen und in vielen Gemeinden eine gesellschaftliche Aufgabe übernehmen? Die für unseren Tourismus-Standort Schweiz eine wichtige Bedeutung haben? Sicher nicht. Gleiches soll gleich besteuert werden. Die Bratwurst im Restaurant ebenfalls mit 2,5% wie die Bratwurst im Take-Away.


Darum Schluss mit der Mehrwertsteuer-Diskriminierung: Ja zur MwSt-Initiative.


Mit besten Grüssen (und bis bald)

Peter Keller