Wochenbuch (169): Auch noch die Toten besteuern...?


Grüezi mitenand


Ein Nidwaldner Gewerbetreibender, der seinen Betrieb an die eigenen Kinder übergeben will, kann dies heute problemlos tun. Unter anderem deshalb, weil der Kanton Nidwalden auf die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen im nächsten Verwandten-kreis verzichtet. Und das ist auch gut so.


Mit der drohenden Erbschaftssteuer-Initiative soll unser bewährtes Modell über Bord geworfen werden. Geht es nach den linken Initianten, sollen Erbschaften über zwei Millionen Franken und Schenkungen von mehr als 20'000 Franken auf Bundesebene mit 20 Prozent besteuert werden.


Damit wird die Souveränität der Kantone in Steuerfragen untergraben. Und Souveränität meint, dass wir Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vor Ort über die Höhe der Steuern bestimmen können. Wollen Sie diese Mitbestimmung Richtung Bundesbern abgeben? Ich nicht. Zudem spielt diese Initiative mit dem Neid. Mich betrifft es ja nicht, sondern nur die "Reichen". Das ist unehrlich - und auch unanständig. Die Initianten wollen sozusagen über den Tod hinaus ans Geld der Bürgerinnen und Bürger. Denn jeder Franken, der vererbt wird, ist schon mehrfach versteuert worden: als Einkommenssteuer und Vermögenssteuer und, wenn es sich um eine Immobilie handelt, zusätzlich jedes Jahr als Eigenmietwert. Das ist mehr als genug.


Stimmen Sie deshalb Nein zur KMU-feindlichen und Bürger-feindlichen Erbschaftssteuer-Initiative.


Mit besten Grüssen (und bis bald)

Peter Keller