(Wochenbuch 343): Aus dem VW wurde ein Mercedes...

Nettozahlungen pro Kopf in den Nationalen Finanzausgleich (NFA).
Nettozahlungen pro Kopf in den Nationalen Finanzausgleich (NFA).

 

Grüezi mitenand

 

Nationaler Finanzausgleich (NFA) heisst das Instrument, wo die Unterschiede zwischen finanzstärkeren und finanzschwächeren Kantonen möglichst ausgeglichen werden. Diese Solidarität ist wichtig und richtig.

 

Trotzdem muss man auf Fehler im NFA hinweisen dürfen. Bei der Einführung 2008 wurde allen Kantonen eine sogenannte "Mindestausstattung" zugesichert: Das heisst, jeder Kanton soll mindestens 85 Prozent der Mittel zur Verfügung haben wie der Durchschnitt aller Kantone. Das war der ausgehandelte Kompromiss.

 

Heute, zehn Jahre später, wurde diese Grenze deutlich überschritten. Die Nehmerkantone bekommen teilweise über 88 Prozent "Mindestausstattung". Das tönt nach wenig mehr... doch es geht hier um Hunderte von Millionen Franken, die zusätzlich umverteilt werden. Im neuen NFA-Gesetz soll nun die "Mindestausstattung" auf 86,5 Prozent festgelegt werden. Man verkauft das als Kompromiss. Doch es ist ein Kompromiss vom Kompromiss.

 

Man könnte es anschaulicher sagen: 2008 wurde allen Kantonen mindestens ein VW versprochen. Nun ist es ein Mercedes geworden - finanziert von den Geberkantonen. Das heisst von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, beispielsweise aus Nidwalden. Ist das noch solidarisch? Oder nützt man hier ein System aus?

 

Die Statistik oben zeigt, wie stark die Belastung für die Geberkantone gestiegen ist. Nidwalden zahlt heute pro Kopf über 1000 Franken im Jahr in den NFA. Die Gesamtsumme ist von 15 Millionen (2008) auf über 40 Millionen gestiegen. Ich bin der Meinung, dass es eine Belastungsobergrenze braucht - und ich werde in der Finanzkommission auch beantragen, dass die Mindestausstattung maximal 85 Prozent beträgt.

 

Mit besten Grüssen (und bis bald), Peter Keller